Auf dieser Seite haben wir für Sie eine Reihe von Fragen, die sowohl von Eltern, als auch von Lehrerinnen und Lehrern immer wieder gestellt werden, mit entsprechenden Antworten zusammengestellt.
- Frage: Ist Lese-Rechtschreib-Schwäche eine Krankheit?
Antwort: Zwar haben sich Mediziner zuerst in Zusammenhang mit Sprachstörungen und Leseversagen nach Hirnverletzungen damit beschäftigt. Aber was sich heute als Lese-Rechtschreibschwäche bei Kindern und Jugendlichen darstellt, ist zunächst eine Angelegenheit der Pädagogen, das heißt der Lehrer und des Lernens in der Schule und in diesem Sinne keine Krankheit.
- Frage: Kann man Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten vererben?
Antwort: Das wird zwar oft behauptet und angenommen, weil in der Verwandtschaft - vielleicht bei einem Elternteil oder bei den Großeltern - schlechte Rechtschreibleistungen vorkamen. Aber seien Sie versichert: Erworbene Fertigkeiten - gute oder schlechte - können nicht vererbt werden. Darum ist auch LRS grundsätzlich nicht erblich. Einen Zusammenhang aber muss man sehen: Eltern, die selbst auf diesem Gebiet Schwierigkeiten hatten oder noch haben, übertragen diese oft unbewusst auf ihre Kinder. Sie lesen weniger, haben eine Abneigung gegen das Schreiben und können ihren Kindern darum weniger beim Lesen- und Schreibenlernen helfen.
- Frage: Welcher Zusammenhang besteht eigentlich zwischen Intelligenz und Legasthenie? Ist Lese-Rechtschreib-Schwäche vielleicht ein geistiger Defekt?
Antwort: Die Ursache der Lese-Rechtschreib-Schwäche kann nicht in einem Intelligenzdefekt gesehen werden. Selbst hochbegabte Kinder können Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen haben. Intelligenz ist überhaupt keine einheitliche Fähigkeit, die man genau erfassen könnte. Intelligentes Verhalten kommt durch das Zusammenspiel einer Vielzahl verschiedener Fähigkeiten zustande. Einige bestimmte davon (sprachliche Fähigkeiten, Unterscheidungsvermögen für Laute und Buchstabenformen, Durchgliedernkönnen und Gedächtnis) können bei LRS-Kindern geringer ausgebildet sein und das Lernen behindern. Sie müssen im Unterricht stärker geübt werden.
- Frage: Können die Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen in der Faulheit des Kindes begründet liegen?
Antwort: Nach unserer Erfahrung gibt es keine faulen Kinder, es sei denn, ein Kind ist gerade krank. Nichts tun ist der Natur des Kindes zuwider, denn alles in ihm ist auf Entfaltung, auf Aktivität und Umwelterfahrung angelegt. Doch leider haben wir Erwachsenen mit unserer „Verschulung“ so vieler interessanter Sachen die unbefangene Entdeckerfreude des Kindes verschüttet - wie beispielsweise der geheimnisvollen Welt der Sprache und der Schrift. So wurde das Lesen- und Schreibenlernen, auf das sich das Kind vor der Schule doch so sehr gefreut hat, zu einer qualvollen Angelegenheit gemacht. Wir selbst sollten uns an die Brust klopfen - Eltern wie Lehrer - und unsere Erziehungs- und Lehrmethoden neu überdenken.
- Frage: Kann es sein, dass für die LRS eine neue Unterrichtsmethode schuld ist?
Antwort: Diese Behauptung haben Sie oft gehört und vielleicht auch für richtig gehalten, weil Sie selbst in der Schule nicht nach diesen "neumodischen Methoden" unterrichtet worden sind. Hier sollten wir uns auf die Ergebnisse der vergleichenden Lehrmethodenforschung verlassen. Diese hat eindeutig festgestellt, dass Kinder nach jeder Lehrmethode das Lesen und Schreiben lernen. Allerdings sollte nicht verschwiegen werden, dass auch Lehrer bei der Anwendung einer Methode Fehler machen können. Und so ist nicht auszuschließen, dass methodische Mängel und Störungen im schulischen Bereich (häufiger Lehrerwechsel und Unterrichtsausfall) für die Schwierigkeiten eines Kindes mitverantwortlich sein können.
- Frage: Kann man LRS-Kinder an typischen Fehlern erkennen?
Antwort: Schon oft wurde gesagt, man könne Lese-Rechtschreib-Schwäche bei einem Kind daran erkennen, dass es beispielsweise d und b oder ie und ei verwechselt. Solche Ansichten werden sogar heute noch in einigen wissenschaftlichen Büchern vertreten. Auch diese Meinung kann heute als falsch angesehen werden. LRS-Kinder machen grundsätzlich keine anderen Fehler, sondern nur unverhältnismäßig mehr Fehler als andere Kinder. Und dabei kommen natürlich auch solche Fehler vor, wie sie als Beispiel genannt sind.
- Frage: Was sind die Ursachen für Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten?
Antwort: Diese Frage lässt sich nach unseren heutigen Erkenntnissen gar nicht so einfach beantworten. Bis heute hat die Forschung keine letztgültige Erklärung für diese Erscheinung und ihre Ursachen finden können. Das hängt damit zusammen, dass es so viele verschiedene Ursachenmöglichkeiten gibt und alle diese Bedingungsfaktoren miteinander in Wechselwirkung stehen. Hier wirken sich gleichzeitig aus:
- bestimmte Funktionsschwächen (Sprachmangel, Unterscheidungsschwächen, Durchgliederungsschwächen und geringe Merkfähigkeit);
- Mängel im Arbeitsverhalten des Kindes (Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, geringe Anstrengungsbereitschaft, Ängstlichkeit, Unselbständigkeit);
- umweltbedingte Mängel (geringe Förderung in Elternhaus und Schule, Entmutigung durch ständige Vorwürfe, methodische Fehler des Lehrers, Unterrichtsstörungen).
So gibt es zwar eine einheitliche Erscheinungsform, nämlich das Lese- und/oder Rechtschreibversagen, aber vielfältige Verursachungsmöglichkeiten. Von LRS sprechen wir dann, wenn ein Kind auffällige
Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des fehlerfreien Schreibens hat. Diesen Kindern bei ihren Schwierigkeiten in besonderer Weise zu helfen, ist wichtiger als nach Ursachen zu suchen.
- Frage: Dürfen die Rechtschreibfehler eines LRS-Kindes bei der Benotung von schriftlichen Arbeiten berücksichtigt werden?
Antwort: Die Kultusminister der meisten Bundesländer haben hierzu eigene Verfügungen herausgegeben, die den Umgang der Schulen mit den besonderen Schwierigkeiten von LRS-Kindern regeln sollen. Im so genannten "LRS-Erlass" des Landes NRW wurde hierzu u.a. Folgendes verfügt: "Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch oder in den Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die Klassenareit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstand aufzeigt und zur Weiterarbeit ermutigt." Grundsätzlich besteht also kein Anrecht auf Befreiung von der Rechtschreibbenotung. Die Notenbefreiung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, die dem Lehrer zur Verfügung stehen, um auf die besonderen Schwierigkeiten eines Schülers im Bereich der Rechtschreibung einzugehen.
- Frage: Ist eine LRS auch bei Erwachsenen therapierbar?
Antwort: Selbstverständlich können auch erwachsene Personen mit Legasthenie ihre schriftsprachlichen Fähigkeiten jederzeit verbessern. Je nach Schweregrad der LRS müssen die Betroffenen jedoch sehr viel Geduld u.U. auch Zeit aufbringen, um die Probleme im Bereich des Lesens und Schreibens in den Griff zu bekommen.

