Anmeldung zur Förderung

Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder des Anmeldeformulars aus und betätigen Sie abschließend die Schaltfläche am Ende dieses Formulars. Durch Betätigung dieser Schaltfläche schließen Sie einen Vertrag mit unserer Beratungsstelle ab. Dieser wird jedoch erst mit Durchführung des ersten Fördertermins wirksam. Bis dahin haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Anmeldung ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter unseres Teams mit Ihnen in Verbindung setzen, um Einzelheiten der Förderung sowie Ort, Wochentag und Uhrzeit, zu der die Förderung stattfindet, mit Ihnen zu besprechen. Nähere Informationen zu diesem Förderangebot finden Sie hier. Wenn Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Teams während der Bürozeiten selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Hiermit melde ich mich bzw. melden wir unser Kind verbindlich zur Förderung bei der Beratungsstelle für LRS e.V. an.

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Anmeldung
Für wen ist die Anmeldung?
Schüler:in
Waren Sie bzw. Ihr Kind schon bei uns?
Bisheriger Kontakt
Angaben für bisherige Klientinnen und Klienten

Nur ausfüllen, wenn Sie bei „Bisheriger Kontakt“ die Antwort „Ja, wir waren schon bei Ihnen.“ gewählt haben.

Dann genügen uns Name, Geburtsdatum und Kontaktangaben. Hilfreich ist die Klienten-Nr. – Sie finden sie oben rechts auf Ihrer Anmeldebestätigung.

Angaben zur Person

Nur ausfüllen, wenn Sie bei „Bisheriger Kontakt“ die Antwort „Nein, wir melden uns zum ersten Mal an.“ gewählt haben.

Falls nicht mehr in der Schule: bitte „-“ eintragen.
Kontakt
Gewünschte Förderung
Monatlicher Beitrag: 94,00 Euro (45 Minuten) bzw. 123,00 Euro (60 Minuten), siehe Vertragsvereinbarungen.
Erziehungsberechtigte Person 1

Nur ausfüllen, wenn Sie bei „Für wen ist die Anmeldung?“ die Antwort „für mein Kind (minderjährig)“ und bei „Bisheriger Kontakt“ die Antwort „Nein, wir melden uns zum ersten Mal an.“ gewählt haben.

Bei Minderjährigen benötigen wir Angaben über die Eltern bzw. die/den Erziehungsberechtigten.

Erziehungsberechtigte Person 2 (optional)

Nur ausfüllen, wenn Sie bei „Für wen ist die Anmeldung?“ die Antwort „für mein Kind (minderjährig)“ und bei „Bisheriger Kontakt“ die Antwort „Nein, wir melden uns zum ersten Mal an.“ gewählt haben.

Bankverbindung

Die monatlich anfallenden Beiträge sollen von dem nachfolgend genannten Konto per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden.

Nur bei Konten außerhalb Deutschlands erforderlich.
Vertragsvereinbarungen

Bitte lesen Sie die Vertragsvereinbarungen zur Förderung und bestätigen Sie sie anschließend.

Vertragsvereinbarungen zu dieser Anmeldung

Förderung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit LRS in Aachen oder einer Außenstelle der Beratungsstelle für LRS e.V.

  • Mit Eingang der Anmeldung bietet die Beratungsstelle für LRS e.V. den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag mit seinen wechselseitigen Verpflichtungen kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande, die durch Übersendung der Anmeldebestätigung erfolgt.
  • Der Vertrag wird erst mit Durchführung des ersten Fördertermins wirksam. Bis dahin besteht jederzeit die Möglichkeit, die Anmeldung ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich spätestens zum vereinbarten Förderbeginn bei der Beratungsstelle eingehen.
  • Danach ist eine Kündigung des Vertrags jeweils zum Ende eines Monats möglich. Die Kündigung muss schriftlich 1 Monat vor Ende der Förderung bei der Beratungsstelle vorliegen.
  • Die Förderung wird von qualifizierten Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten durchgeführt und findet statt entweder in Aachen oder einer der Außenstellen der Beratungsstelle.
  • In der Regel erfolgt die Förderung in alters- und leistungshomogenen Kleingruppen mit maximal 4 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern je Therapeutin bzw. Therapeut.
  • Sämtliche Materialien, die für die Fördertherapie erforderlich sind, werden von der Beratungsstelle gestellt.
  • In regelmäßigen Abständen werden Nachtests durchgeführt, um den Verlauf und Erfolg der bisherigen Förderung zu kontrollieren und den weiteren Fortgang der Förderung zu planen. Über die Ergebnisse des Nachtests werden Sie von der zuständigen Mitarbeiterin informiert.
  • Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, individuelle Beratungsgespräche zu vereinbaren.
  • Auf Wunsch führt die Lerntherapeutin bzw. der Lerntherapeut zusätzlich Gespräche mit den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern des Kindes.
  • Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stellen wir für die Förderung in der Kleingruppe, in Abhängigkeit vom gewählten zeitlichen Umfang der Maßnahme, folgende monatlichen Beiträge in Rechnung:
    Stundenumfangmonatlich
    45 Minuten pro Woche94,00 Euro
    60 Minuten pro Woche123,00 Euro
  • Die monatliche Gebühr bildet einen pauschalierten Betrag ab, in dem die förderungsfreien Zeiten (Ferien, Feiertage, Krankheit etc.) bereits berücksichtigt sind, und ist durchgehend in gleicher Höhe zu entrichten. Zahlungsziel ist jeweils das Ende des betreffenden Leistungsmonats.
  • Zum Ausgleich der förderungsfreien Zeit stellen wir zu den Sommerferien auf Wunsch ein Materialpäckchen zur häuslichen Bearbeitung zur Verfügung, dessen Bearbeitungsumfang den ausgefallenen Förderstunden entspricht.
  • Wird die Förderung innerhalb eines Zeitfensters vor den Schulferien aufgenommen, dessen Länge kleiner als die Länge der Ferienzeit ist, wird der Beginn der Rechnungsstellung um die förderungsfreien Wochen vordatiert.
  • Liegt der Beginn der Förderung in der Mitte eines Monats, wird der Beitrag für diesen Monat anteilig berechnet.
  • Der Einzug der anfallenden monatlichen Förderbeiträge erfolgt jeweils zum 28. des betreffenden Leistungsmonats.
  • Zusätzlich entstehende Bankgebühren (z. B. durch Rücklastschriften), die die Beratungsstelle nicht zu verantworten hat, werden den Eltern in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsrückständen von mehr als 1 Monat werden außerdem Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
  • Gemäß § 28 b BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) weisen wir darauf hin, dass wir zum Zweck der Entscheidung über die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses Wahrscheinlichkeitswerte erheben lassen, in deren Berechnung u. a. Anschriftendaten einfließen.
  • Um Bearbeitungs- und Portokosten einzusparen, werden keine monatlichen Rechnungen ausgestellt. Auf Wunsch stellen wir jedoch zum Jahresende eine Bescheinigung der aufgewandten Förderkosten aus.

Wenn Sie Fragen zur Förderung oder zum Vertrag haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kind zuständige Mitarbeiterin.

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