Förderung vor Ort

Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Aachen oder in der Nähe einer unserer Außenstellen wohnen, bieten wir vor Ort eine qualifizierte und erfolgskontrollierte Förderung in Kleingruppen oder in Form einer Einzelförderung an.

Leistungen

  • Die Förderung wird ausschließlich von qualifizierten Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten durchgeführt und findet entweder im LRS-Zentrum in Aachen oder in einer unserer Außenstellen im Umfang von 45 Minuten, 60 Minuten oder 90 Minuten pro Woche statt.
  • In der Regel erfolgt die Förderung in alters- und leistungshomogenen Kleingruppen mit maximal 3 Kindern oder Jugendlichen je Therapeutin bzw. Therapeut. Existiert am gewünschten Förderort keine passende Kleingruppe oder kann sie nicht eingerichtet werden, kann die Förderung auch in Form einer Einzeltherapie durchgeführt werden.
  • Sämtliche Materialien, die für die Fördertherapie erforderlich sind, werden von uns gestellt.
  • In regelmäßigen Abständen werden Nachtests durchgeführt, um den Verlauf und Erfolg der bisherigen Förderung zu kontrollieren und den weiteren Fortgang der Förderung zu planen. Rückmeldungen über die Ergebnisse eines Nachtests erhalten sowohl die teilnehmenden Kinder als auch die Eltern in der Regel eine Woche nach Durchführung des Tests.
  • Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, individuelle Beratungsgespräche zu vereinbaren. Auf Wunsch führt die Lerntherapeutin bzw. der Lerntherapeut zusätzlich Gespräche mit den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern des Kindes.
  • In den Schulferien oder an gesetzlichen Feiertagen findet keine Förderung statt. Zum Ausgleich der förderungsfreien Zeiten in den Schulferien wird den Schülerinnen und Schülern ein Materialpäckchen zur häuslichen Bearbeitung zur Verfügung gestellt, dessen Bearbeitungsumfang den ausgefallenen Förderstunden entspricht.

Weitere ausführliche Informationen über das therapeutische Konzept, das unserer Arbeit zugrunde liegt, erhalten Sie hier.


Anmeldung

Wenn Sie von unserem Angebot Gebrauch machen möchten, können Sie Ihr Kind gleich online zur Förderung anmelden oder im Download-Bereich ein Anmeldeformular herunterladen, das Sie zu Hause ausdrucken und uns dann per Post oder als Fax zusenden können.


Kosten

Für die Förderung in Kleingruppen werden die nachfolgend genannten monatlichen Gebühren erhoben. (Die Gebühren für Einzeltherapien und andere Formen der Förderung teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.)

Stundenumfang pro Woche

monatlich

eine Stunde (45 Min.) pro Woche 77,00 €
eine Stunde (60 Min.) pro Woche 102,00 €
zwei Stunden (90 Min.) pro Woche 123,00 €

Die genannten Gebühren schließen die kostenlose Durchführung und Auswertung aller förderungsbegleitenden Tests und Beratungsgespräche mit ein. Für Geschwisterkinder gewähren wir pro Kind einen Preisnachlass von 15 % auf die monatlich jeweils anfallenden Kursgebühren.


Besonderheiten

Liegt der Beginn der Förderung in der Mitte eines Monats, so werden die Gebühren für diesen Monat anteilig in Rechnung gestellt.

Die monatlichen Kursgebühren sind während ”förderungsfreier Zeiten” durchzuzahlen. Diese auf den ersten Blick “unpopuläre” Maßnahme lässt sich leicht begründen: Im Laufe eines Schuljahres fallen erfahrungsgemäß durchschnittlich 12 Fördertermine (z.B. durch Krankheit Ihres Kindes, durch Feiertage oder Schulferien etc.) aus. Dies ist in unserer Gebührenkalkulation, die sich jeweils auf ein volles Jahr bezieht, bereits berücksichtigt. Hierdurch ist die monatliche Belastung für Sie deutlich geringer als bei einer termingenauen Abrechnung, da Kosten für ein aufwändiges Rechnungswesen eingespart werden können.


Kündigung

Der mit unserer Beratungsstelle geschlossene Vertrag kann jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich, 1 Monat vor Beendigung der Förderung erfolgen.


Kostenübernahme

Unter besonderen Bedingungen besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der Fördertherapie vom Jugendamt übernommen werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (insbesondere KJHG §35a). Die Bedingungen des KJHG gelten als erfüllt, wenn bei einem Kind oder Jugendlichen durch die diagnostizierte LRS eine “seelische Behinderung” mit hoher Wahrscheinlichkeit droht oder bereits eingetreten ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Sekretariat oder bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.

Für Eltern aus Belgien, die die Kosten der Fördertherapie nicht in voller Höhe selbst aufbringen können, haben wir mit dem “Table Ronde” Eupen und St. Vith gesonderte Konditionen vereinbart, durch die sozial Benachteiligte die Möglichkeit haben, auf Antrag einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim “Patienten Rat & Treff” in Eupen (Tel. 0032-87-552288) oder St. Vith (Tel. 0032-80-221150).


Die Informationen dieser Seite stellen wir Ihnen im Download-Bereich mit einem Anmeldeformular auch als PDF-Dokument zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.