Diagnose der Lese- und Rechtschreibfähigkeiten

Zur Feststellung einer LRS werden verschiedene psychodiagnostische Testverfahren eingesetzt. Standardmäßig wird in der LRS-Diagnostik

  • ein standardisierter und normierter Rechtschreibtest
  • ein standardisierter und normierter Lesetest
  • ein Test zur auditiven Merkfähigkeit
  • und ein Test zur allgemeinen kognitiven Leistungsfähigkeit

durchgeführt. Je nach Art und Ausmaß der Schwierigkeiten schließen sich evtl. weitere Tests (z.B. zur visuellen und auditiven Differenzierungsfähigkeit, zur Konzentrationsfähigkeit, zur Händigkeit etc.) an.


Testwerte und kritische Grenzen

Die individuelle Leistung in einem dieser Tests wird zumeist in Form eines so genannten „Prozentrangs” (PR) ausgewiesen, der angibt, wie hoch der Prozentsatz der Personen ist, die in diesem Test ein gleich gutes oder schlechteres Ergebnis erzielt haben. Wurde für einen Schüler z.B. ein Testwert von PR=12 ermittelt, so lässt sich feststellen, dass 12 % der Personen gleich gut oder schlechter bzw. dass 88 % besser abgeschnitten haben.

Der Mittelwert der Prozentrangskala liegt bei einem Wert von PR=50. Die „kritische” Grenze wird zumeist bei einem Prozentrang von PR=15 gezogen. Unterschreitet der individuelle Testwert diese Grenze, kann die gezeigte Leistung nicht mehr als durchschnittlich betrachtet werden. Erzielt eine Schülerin oder ein Schüler in einem Lese- oder Rechtschreibtest einen Prozentrang von PR=15 oder weniger, so liegen förderungsbedürftige Lese- oder Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) vor. Der Leistungsrückstand zu den meisten anderen Lernenden der gleichen Jahrgangsstufe ist in diesem Fall so groß, dass erfahrungsgemäß nicht damit zu rechnen ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler den Leistungsrückstand aus eigener Kraft aufholen kann.


Wer kann eine LRS-Diagnostik durchführen?

Grundsätzlich verfügen insbesondere Lehrerinnen und Lehrer der Primarstufe über das zur Durchführung einer LRS-Diagnostik erforderliche Rüstzeug. Darüber hinaus können die entsprechenden Tests durchgeführt werden von

  • Beratungsstellen für LRS
  • Schulpsychologischen Beratungsstellen
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Kinder- und Jugendpsychologen
  • Kinder- und Jugendpsychiatern
  • Lerntherapeutischen Praxen
  • Logopädischen Praxen